Pflichten des Ersthelfers!
- BEWAHRE den Verletzten und dich selbst vor zusätzlichem Schaden (Bergung, Absicherung)!
- ÜBERPRÜFE sofort die Lebensfunktion und erhalte das Leben des Verletzten durch lebensrettende Sofortmaßnahmen!
- VERSTÄNDIGE unverzüglich (oder lasse verständigen) Rettung, Arzt, Polizei und Feuerwehr.
- LINDERE Schmerzen (z.B.Durch Ruhigstellung und Lagerung).
BERUHIGE den Verletzten durch guten Zuspruch. - BLEIB BEIM VERLETZTEN! Überwache seine Lebensfunktionen und überprüfe die durchgeführten Erste Hilfe Massnahmen ständig auf ihre Wirksamkeit!
- TRIFF alle Vorbereitungen für den Abtransport des Verletzten (neugierige von der Unfallstelle abhalten, Unfallort und Zufahrt frei machen usw.
Unterlasse:
- Diagnosen zu stellen
- Den Verletzten über seinen Zustand zu informieren
- Medikamente zu verabreichen
- Den Tod des Verletzten festzustellen
Definition "Erste Hilfe":
Unter erste Hilfe versteht man alle Hilfeleistungen an einem verunglückten oder akkut Erkrankten, die dem Ziel der Aufhebung und Abwendung akkuter Gefahren für Leben und Gesundheit, sowie der Vorbereitung des Transportes dienen.
Unter dem Begriff "Erste Hilfe" sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die einem Ersthelfer vom Zeitpunkt des Unfalls bis zum Eintreffen der Rettung durchzuführen hat (=Zeitüberbrückung).
Definition "lebensrettende Sofortmaßnahme":
Unter lebensrettenden Sofortmaßnahmen verstehen wir alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Schwerverletztens oder akkut lebensbedrohlichen oder vergifteten dienen (Elementar-oder Notfallhilfe).
Die Grundlagen einer erfolgreichen Hilfeleistung sind:
- Fundierte Kenntnisse der Erste Hilfe Massnahmen
- Praktisches Können
- Fähigkeit, seelische Einflüsse (Schreck, Angst usw...) rasch überwinden zu können.
Das Schicksal des Verletzten entscheidet sich am Unfallort!
Im Ernstfall:
Bewahre Ruhe, handle gezielt, richtig und schnell !
Lungenentzündungen
Lungenentzündung, Gefahr fürs Leben!
Ab 6o Jahren beginnen die körpereigenen Abwehrkräfte langsam aber stetig zu schwinden. Genauso wie bei Kindern und Erwachsenen mit Vorerkrankungen, steigt damit das Risiko an Infektionen zu erkranken. Die eigene Immunabwehr kann aggressive Keime nicht mehr schnell genug unschädlich machen. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle Personen über 60 Jahren gegen bestimmte Bakterien impfen lassen. Zu diesen „bösartigen" Bakterien zählen auch die „Pneumokokken". Diese rufen, neben anderen gefährlichen Krankheiten, vor allem eine schwere und sich schnell ausbreitende Art der Lungenentzündung hervor.
Jedes Jahr sterben in Österreich mehr als 900 Menschen an dieser Erkrankung!
Also lassen Sie sich bitte impfen! Ihrer Gesundheit zuliebe.
Was sind Pneumokokken eigentlich,
und wie werden sie übertragen?
Es sind weit verbreitete Bakterien, die sich bei vielen Menschen im Nasen- und Rachenbereich ansiedeln und verschiedene Krankheiten auslösen können. Dazu gehören: Lungenentzündung (Pneumonie), Hirnhautentzündung (Meningitis) Mittelohrentzündung (Otitis media), Kieferhöhlenentzündung Sinusitis) und bakterielle Blutvergiftung (Bakteriämie). Die ndurch die Pneumokokken ausgelösten Entzündungen können sich im schlimmsten Fall sogar im ganzen Körper ausbreiten und tödlich enden.
Pneumokokken lauern überall. Sie werden wie Erkältungen durch sogenannte Tröpfcheninfektionen (z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen) übertragen.
Wer soll sich gegen Pneumokokken impfen lassen?
Es gibt einige Personengruppen, für die der Österreichische Impfplan die Pneumokokkenimpfung besonders empfiehlt. Diese sind:
- Personen über 60 Jahre
- Chronisch Kranke mit besonderer Gefährdung
- Personen mit Immundefekten / Immunschwäche
- Patienten mit Atemwegserkrankungen
- Patienten mit Herz- Kreislauferkrankungen
- Personen mit Lungenentzündung in der Anamnese
- Raucher
Ob eine Pneumokokkenimpfung gerade für Sie ein Vorteil wäre, erfahren Sie jedoch am besten beim Arzt Ihres Vertrauens, der Sie nach bestem Wissen individuell beraten wird.
Der Impfschutz beginnt nach ca 3 Wochen und hält bei Erwachsenen zumindest über 5 Jahre.
Über eine etwaige nochmalige Impfung nach dieser Zeit entscheidet Ihr Arzt.