Pflichten des Ersthelfers!

  1. BEWAHRE den Verletzten und dich selbst vor zusätzlichem Schaden (Bergung, Absicherung)!
  2. ÜBERPRÜFE sofort die Lebensfunktion und erhalte das Leben des Verletzten durch lebensrettende Sofortmaßnahmen!
  3. VERSTÄNDIGE unverzüglich (oder lasse verständigen) Rettung, Arzt, Polizei und Feuerwehr.
  4. LINDERE Schmerzen (z.B.Durch Ruhigstellung und Lagerung).
  5. BERUHIGE den Verletzten durch guten Zuspruch.
  6. BLEIB BEIM VERLETZTEN! Überwache seine Lebensfunktionen und überprüfe die durchgeführten Erste Hilfe Massnahmen ständig auf ihre Wirksamkeit!
  7. TRIFF alle Vorbereitungen für den Abtransport des Verletzten (neugierige von der Unfallstelle abhalten, Unfallort und Zufahrt frei machen usw...)

Unterlasse:

  1. Diagnosen zu stellen
  2. Den Verletzten über seinen Zustand zu informieren
  3. Medikamente zu verabreichen
  4. Den Tod des Verletzten festzustellen

Definition "Erste Hilfe":

Unter erste Hilfe versteht man alle Hilfeleistungen an einem verunglückten oder akkut Erkrankten, die dem Ziel der Aufhebung und Abwendung akkuter Gefahren für Leben und Gesundheit, sowie der Vorbereitung des Transportes dienen.
Unter dem Begriff "Erste Hilfe" sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die einem Ersthelfer vom Zeitpunkt des Unfalls bis zum Eintreffen der Rettung durchzuführen hat (=Zeitüberbrückung).

Definition "lebensrettende Sofortmaßnahme":

Unter lebensrettenden Sofortmaßnahmen verstehen wir alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Schwerverletztens oder akkut lebensbedrohlichen oder vergifteten dienen (Elementar-oder Notfallhilfe).

Die Grundlagen einer erfolgreichen Hilfeleistung sind:

  1. Fundierte Kenntnisse der Erste Hilfe Massnahmen
  2. Praktisches Können
  3. Fähigkeit, seelische Einflüsse (Schreck, Angst usw...) rasch überwinden zu können.

Das Schicksal des Verletzten entscheidet sich am Unfallort!

Im Ernstfall:

Bewahre Ruhe, handle gezielt, richtig und schnell !